1 Höhe der Beiträge
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, welcher sich an der Anzahl der zum 31.12. jeden Jahres beschäftigten Arbeitsnehmer bestimmt.
Einzelmitglieder | 100,- Euro |
Mitglieder mit bis zu 200 Arbeitnehmern | 300,- Euro |
Mitglieder mit über 200 Arbeitnehmern | 600,- Euro |
2 Beitragsfestsetzung
Jedes Mitglied meldet jährlich bis spätestens 15.01. die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres beschäftigten Arbeitnehmer an die Geschäftsstelle des Verbandes.
3 Beitragszahlung
- Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Neumitglieder zahlen im Aufnahmejahr den gesamten Jahresbeitrag gemäß der zum Zeitpunkt der Aufnahme beschäftigten Arbeitnehmer.
- Den Mitgliedern wird bis 31. Januar des Jahres eine Rechnung analog der gemeldeten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gestellt.
- Die Beitragszahlung hat spätestens bis zwei Wochen nach Rechnungsdatum, maximal bis 28. Februar des Jahres, zu erfolgen.
Diese Beitragsordnung ist am 01.01.2013 in Kraft getreten.